es geht um die Ermittlung der NRF(R) für einen Neubau mit Tiefgarage. In dem Leitfaden der DGNB zum QNG auf Seite 6 von 18 steht: "Netto-Raumfläche (NRF-R) nach DIN 277 statt NRF abzüglich Fahrgassen in der TG". Das kommt wahrscheinlich aus dem Kriteriensteckbrief ENV 1.1: „Die Ökobilanzergebnisse sind bezogen auf ein Jahr und einen m ² NRF(R) ohne Fahrgassen der Tiefgaragen darzustellen (Bezugsgröße). Dies ist einheitlich für alle Kriterien der Ökobilanz durchzuführen. Die NRF(R) ist je Geschoss getrennt nach Nutzungsfläche (NUF), Verkehrsfläche (VF) und Technikfläche (TF) und bei der Tiefgarage sind die Fahrzeugabstellflächen gesondert von der Fahrgasse in der Nachweisdokumentation darzustellen. Alle Flächenberechnungen sind gemäß DIN 277 durchzuführen.“ Wenn man die Ökobilanz nach der DGNB Version 2018 berechnet, ist dies nachvollziehbar, jedoch können wir die Vorgaben im Zusammenhang mit der Ökobilanz nach QNG nicht nachvollziehen.
Wir haben uns diesbezüglich auch mit der KfW ausgetauscht, die als Ansprechpartner für die LCA nach QNG zur Verfügung steht. Hier erhielten wir folgende Rückmeldung der KfW: „Nach TFAQ 19.01 sind in die Berechnung des gebäudebezogenen Anteils an den Treibhausgasemissionen abweichend zu den Regelungen des GEG auch thermisch nicht konditionierte Bereiche des Gebäudes mit einzubeziehen. Gemäß den Bilanzierungsregeln für Wohn- und für Nichtwohngebäude in den Anhängen 3.1.1 und 3.2.1.1 zur Anlage 3 des QNG-Handbuchs ist die Systemgrenze bei der Erfassung des zu bilanzierenden Gebäudes der komplette Baukörper einschließlich des Kellers/der Tiefgarage. Ein Ausschluss von Teilflächen der NRF(R) – hier Fahrgassen von Tiefgaragen – ist hier nicht vorgesehen.“
Wir bitten diesbezüglich um eine Rückmeldung, da die Vorgabe aus dem Leitfaden der DGNB zum QNG nicht dem entspricht was nach dem TFAQ der KfW sowie den Anlagen zum Handbuches des QNG vorgegeben ist. Eine einheitliche Linie ist hier wichtig, da wir als Auditoren sonst in der Kommunikation mit den Bauherren und/oder Projektbeteiligten nicht aussagekräftig sind.
Über eine zeitnahe Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.